1. Gegenstand des Geschäfts
( 1 ) Die BELWIN visions GmbH & Co. KG (im Folgenden: Firma) produziert Videofilme, multimediale Produkte wie Bildspots, Animationen etc. im Auftrag von Kunden (im Folgenden: Kunde).
( 2 ) Rechtsgrundlage für diese Produktionen sind diese AGB sowie die zwischen der Firma und dem Kunden abzuschließende Produktionsvereinbarung.
2. Leistungsumfang, Vertragsabschluss
Die Firma beschreibt auf der Basis der Angaben des Kunden eine bestimmte Produktion mit Daten und Inhalt. Auf der Basis dieser Beschreibung bietet der Kunde den Abschluss des Produktionsvertrags an, der mit der Auftragsbestätigung der Firma zustande kommt.
3. Änderung des Leistungsumfanges
Der Vertrag legt den erwarteten Leistungsaufwand fest. ändert sich dieser während der Produktion, sind die Mehr- oder Minderleistungen dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und in der Endabrechnung aufzuführen und zu vergüten. Sind während der Filmaufnahmen oder Produktion der Computeranimationen Sonderwünsche des Kunden zu berücksichtigen, so sind diese Zusatzleistungen gemäß der gültigen Preisliste zusätzlich zu vergüten, eine entsprechende Zusatzvereinbarung ist abzuschließen.
4. Zahlungsweise
Die Zahlung der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Kosten für die Produktion erfolgt jährlich oder in monatlichen bzw. quartalsweisen Tranchen:
a) Grundsätzlich 25% der Gesamtkosten nach Vertragsabschluss, Rest ab Sendestart des Spots bzw. Erscheinen des Programmheftes. Bei einer mit dem Kunden vereinbarten Tranchenzahlung erhöht sich nach dem 12. Vertragsmonat die jährlich aufaddierte Gesamtsumme der Tranchen auf den Gesamtauftragswert. Die einzelnen Tranchen erhöhen sich dann entsprechend anteilig. Andernfalls wird der Gesamtauftragswert zu Beginn jeden Jahres, in dem dieser Vertrag Bestand hat, fällig.
b) Bei Gesamtbeträgen ab 10.000 EUR erfolgt die Zahlung in zwei Teilbeträgen, jeweils 50% vor Beginn der Produktion, 50% nach Fertigstellung und Abnahme.
c) Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, ohne Abzüge.
d) Bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtkosten gelten alle unter Nr. 8.b) dieser AGB genannten Rechte als nicht erteilt.
5. Kundenverpflichtungen, Kundenrechte
Der Kunde ist wie folgt zur Mitwirkung verpflichtet und berechtigt:
a) bei den Recherchen behilflich zu sein und erforderliches Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.
b) bei der Erstellung des Filmkonzepts oder Drehbuches mitzuwirken. Die Firma wird Wunschvorstellungen des Kunden in Bezug auf Gestaltung, Inhalt des Filmes, das Filmkonzept oder Drehbuch vor und während der Dreharbeiten innerhalb des vereinbarten Kostenrahmens berücksichtigen. Der Kunde verpflichtet sich die von der Firma vorgelegten Arbeitsschritte innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt abzunehmen. Andernfalls wird die Firma in der Umsetzung frei. Das Nachbesserungs- und Mitspracherecht des Auftraggebers an Konzept, Drehbuch, Storyboard oder fertigem Produkt verfällt bei Verzug.
Bei Sonderwünschen, die vom Angebot abweichen, hat der Kunde diese vor Beginn der Entwicklungsarbeit der Firma zu äußern, damit diese ohne die Entstehung von Mehraufwand in das Grundkonzept eingearbeitet werden können.
c) das Drehbuch oder Filmkonzept nach Abnahme schriftlich freizugeben. Danach sind änderungen des Drehbuches, sowie des bereits geschnittenen Bildmaterials, welche Kosten verursachen, nur noch gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten möglich.
d) bei den Dreharbeiten eine/n Ansprechpartner/in abzustellen, die/der befugt ist, die Motive (Kameraeinstellungen) freizugeben und bei der Realisierung des Filmes zu beraten.
e) bei Bedarf für die Sichtung des Rohmaterials eine/n Ansprechpartner/in abzustellen, die/der den Bildinhalt erläutern kann.
f) Mehrkosten zu tragen, die durch Unterlassung oder Verspätung der vereinbarten Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers entstehen.
6. Firmenverpflichtungen
Die Firma verpflichtet sich:
a) Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bezüglich aller, ihm während seiner Tätigkeit beim Auftraggeber bekannt gewordenen Daten und Informationen.
b) Vor einer Vertonung mit Musik und Geräuschen oder sonstigen geschützten Inhalten aus dem GEMA-Repertoire, die notwendigen Rechte bei der GEMA einzuholen.
c) Den vorführfertigen Film im Rahmen eines festgelegten Zeitraumes fertig zu stellen und dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Damit ist eine Weitergabe der Urheberrechte der Firma an den Kunden nicht verbunden.
d) Mit übergabe der DVD an den Kunden, hat die Firma ihre Leistungspflicht vollständig erfüllt.
7. Gewährleistung / Haftung
a) Die Firma verpflichtet sich zur übernahme der Gewähr für technisch einwandfreie Qualität des Filmes, sowie für sorgfältige und sachgerechte Auswahl der an der Herstellung beteiligten Personen. Berechtigt erhobene Mängelrügen werden kostenlos nachgebessert. Mängelrügen berechtigen aber erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen zum Rücktritt des Kunden.
b) Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die Firma haftet nur für die zeitgerechte Fertigstellung, wenn die Licht- und Witterungsverhältnisse diese zulassen. Verzögerungen durch Sonderwünsche des Kunden hat die Firma nicht zu vertreten. Die Firma haftet nicht dafür, dass die in Auftrag gegebenen TV-Werbespots den Geschäftsinteressen des Kunden entsprechen und bei der Verwendung in Medien zulässig sind. Sollte ein Drittverwerter einen TV-Spot aus ethischen oder anderen Gründen ablehnen, so haftet die Firma nicht dafür.
c) Die Verzugsschadenhaftung ist begrenzt auf fünf Prozent des Auftragswertes.
d) Die Haftung für schuldhaft zugefügte Sach- und Vermögensschäden ist beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
e) Die Abnahme hat innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung/Präsentation des Produktes zu erfolgen. Die Abnahme kann mündlich wie schriftlich erklärt werden. Eine Verwendung/Veröffentlichung oder Ausstrahlung des Produktes in jedweder Form entspricht einer erfolgten Abnahme. Etwaige Mängel oder änderungswünsche müssen in jedem Fall schriftlich eingereicht werden.
8. Rechte
a) Das Urheberrecht und die Verwertungsrechte liegen bei der Firma und sind nicht übertragbar (ยง 7 UrhG).
b) Die Firma erteilt dem Kunden (unter dem Vorbehalt gemäß Nr. 4.d) dieser AGB) die folgenden (einfachen) Nutzungsrechte: Das Recht zur Verbreitung, das Recht zur Vermietung und zum Verleih, das Recht der öffentlichen Wiedergabe in dem oder den in der Produktionsvereinbarung vorgesehenen Medien und zum privaten Gebrauch. Die übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, der auch auszugsweise Verwendung oder Veröffentlichung in anderen Medien als den vereinbarten sowie die Erteilung des Vervielfältigungsrechtes sind gesondert zu vereinbaren und kostenpflichtig. Der Kunde wird über derartige abweichende Verwendung vor deren Beginn von sich aus Auskunft erteilen.
c) Der Masterdatenträger bleibt im Besitz der Firma. Aufbewahrungszeit: 5 Jahre.
d) Die Firma hat ein eingeschränktes Nutzungsrecht an dem von ihr gedrehten Bildmaterial und zwar in dem Sinne, dass er das Bildmaterial zur Demonstration des eigenen Leistungsvermögens abgegrenzten Personenkreisen vorführen darf, der Kunde darf die Anonymisierung dieses Materials verlangen.
e) Alle sich aus der Nutzung der unter Nr. 8.b) erteilten Rechte ergebenden Verpflichtungen übernimmt ab dem Zeitpunkt der übernahme des Filmes der Kunde.
9. Abstand
Wird trotz Auftragsbestätigung ( siehe oben 2. ) eine Ausführung des Auftrages durch den Kunden nicht ermöglicht ( siehe oben 5 ), so ist von diesem eine Abstandszahlung in Höhe der von der Firma erbrachten Vorleistungen, mindestens jedoch von 20% der Gesamtauftragssumme vom Kunden an die Firma zu zahlen.
10. Gerichtsstand für alle sich aus der Auftragsvereinbarung ergebenden Verpflichtungen ist Traunstein. Es gilt deutsches Recht.
Die Auftragsbestätigung enthält alle zum Zeitpunkt ihres Zugangs vereinbarten Regelungen, mündliche Nebenabreden gelten daneben nicht.
11. Rechtswirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt an.
b) Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
© 2006 by BELWIN visions GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2006